Ungereimtheiten im deutsch-tschechischen Nachbarschaftsvertrag

Der Inhalt aus wikipedia.org:

„Die Tschechoslowakei (am längsten bestehende amtliche Bezeichnung Tschechoslowakische Republik, ČSR), war ein von 1918 bis 1992 bestehender Binnenstaat in Mitteleuropa auf dem Gebiet der heutigen Staaten Tschechien, Slowakei und einem Teil der Ukraine. Die Tschechoslowakei war einer der Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns und bestand aus den Ländern Böhmen, Mähren, Schlesien, der Slowakei und bis 1946 auch aus der Karpatenukraine.

Die Tschechoslowakei wurde am 28. Oktober 1918 in der neuen Hauptstadt Prag als freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat nach westlichem Vorbild proklamiert. Nach dem Münchner Abkommen und dem Ersten Wiener Schiedsspruch im Jahr 1938 musste die Republik das Sudetenland an das Deutsche Reich und Teile der Südslowakei an Ungarn abtreten. Im März 1939 wurde die sog. Rest-Tschechei von der Wehrmacht besetzt und das Protektorat Böhmen und Mähren sowie der Slowakische Staat proklamiert. Die nach dem Zweiten Weltkrieg wiederhergestellte Republik mußte 1946 die Karpatenukraine an die Sowjetunion abtreten und geriet nach dem Februarumsturz 1948 in den kommunistischen Einflußbereich. Die Herrschaft der Kommunistischen Partei dauerte bis zur Samtenen Revolution im Jahr 1989.

Danke, dass Sie diesen Beitrag gelesen haben, und vergessen Sie nicht, ihn zu abonnieren!

Am 31. Dezember 1992 wurde der Staat aufgelöst und die Tschechische sowie die Slowakische Republik gegründet.“

Geschichtliche Wahrheit

Die Slowakei wird selbständig

Dagegen stehen jedoch die unumstößlichen geschichtlichen Tatsachen. Sie beginnt mit dem 14.März 1939, als Landtag und Regierung der Slowakei die Unabhängigkeit  des Landes von der “ Tschechoslowakei“ verkünden und damit das völkerrechtliche Ende der bisherigen  „Tschechoslowakische Republik “ herbeiführten. Sie werden fortgesetzt von der Erklärung der polnischen Regierung vom 16.März 1939, dass sie „ihre Befriedigung über die Proklamierung der Unabhängigkeit der Slowakei ausdrücke“, den „selbständigen slowakischen Staat anerkennen“ und sich „verpflichten, dessen Grenzen zu respektieren“, sowie von einer Note der ungarischen Regierung vom gleichen Tag, in welcher ebenfalls die völkerrechtliche Anerkennung der „selbständig gewordenen slowakischen Regierung“ zum Ausdruck gebracht wird. Und sie erfahren ihre Bekräftigung durch die Anerkennung der Slowakei als selbständiger Staat seitens weiterer Staaten, darunter durch die Schweiz und den Heiligen Stuhl. Selbst England und Frankreich lassen der Slowakei eine „de-facto-Anerkennung“,  also eine tatsächliche (und nicht juristische) Anerkennung zukommen. Und der sowjetische Botschafter gab am 16.September 1939 im Auftrag des „Rates der Volkskommission der Sowjetunion bekannt daß die Sowjetregierung die slowakische Regierung de jure und de-facto anerkennt“, also die Slowakei als souveräner Staat rechtlich und tatsächlich zur Kenntnis nimmt.

Wenn so viele wichtige und gewichtige Staaten die Slowakei „de jure“ oder „de facto“ anerkannt haben, kann es ab 14.März 1939 folgerichtig keine „Tschechoslowakische Republik“ mehr gegeben haben, mithin der Satz in der Präambel, das der „Tschechoslowakische Staat seit 1918 nie zu bestehen aufgehört“ habe, der geschichtlichen Wahrheit widerspricht.

Wer die in amerikanischen Archiven verwahrten „Benesch-Papiere“ einsieht und die unzähligen Schriftstücke des tschechoslowakischen Ex-Präsidenten aus den Kriegsjahren auswertet, erkennt welche Anstrengung en der am 5.Oktober 1938 von seinem Amt zurückgetretene Eduard Benesch unternahm, um bei den Westalliierten weiterhin als “ ČSR -Präsident“ zu gelten; zu welchen Mitteln er griff, um die Staaten zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zur Slowakei zu bewegen.

Benesch droht!

Benesch wörtlich in seinem Anschreiben vom 10.Mai 1943 an den Heiligen Stuhl

„nach dem Kriege in kirchlichen und religiösen Fragen Schwierigkeiten bevorstehen“ könnten“

Das amtierende „slowakische Regime“ sei von NS-Deutschland abhängig und verdiene daher keine diplomatische Anerkennung.

Die Slowakei war jedoch kein „Protektorat“ und auch kein Generalgouvernement“, sondern völkerrechtlich ein eigenes Staatssubjekt – wie sich im übrigen auch die Exil-Regierung in London begriffen.

Vorbehalte auch bei den westlichen Verbündeten

Kabelte doch der außenpolitische Chefberater, Botschafter William C. Bullit, seinem Chef am 16.September 1939 „persönlich und Vertraulich“ aus Paris über Benesch und seine Aktivitäten: “ Wie Sie wissen, ist Benesch in Europa mit der Absicht gekommen, seine „Provisorische Regierung der Tschechoslowakei“ zu errichten. Er ist natürlich auf eine ganze Reihe von Schwierigkeiten gestoßen….Franzosen und Briten konnten keine Basis für eine Provisorische Regierung Benesch erkennen, außer dem Wunsch von Benesch, sich wieder an die Spitze von irgend etwas zu setzen“ , um dann unverblümt zu melden: Darüber hinaus betrachtet nahezu jeder im politischen Leben Frankreichs und England Benesch als äußerst selbstsüchtige Person, welche durch billige Schaumschlägerei in kleinen Dingen und durch ihren vollständigen Mangel an Weisheit im Großen das Auseinanderfallen ihres Landes zugelassen hat“.

Die Slowaken wollen unabhängig bleiben

In seiner „billigen Schlaumeierei“ nannte Benesch die verantwortlichen Politiker der Slowaken in seiner Denkschrift an den Vatikan (heiliger Stuhl)nie beim Namen, sonst hätte er den katholischen Priester Monsignore Dr. Jozef Tito erwähnen müssen, der damals die Slowakische als Regierungschef führte. Sein Ansehen war nicht nur in Berlin groß, sondern auch im slowakischen Volk und bei den Landsleuten im Ausland.

Seine Absetzung Verurteilung und Hinrichtung nach dem Krieg war keine Folge irgendeines Völkerrechtsbruch gegenüber einem fiktiv fortbestehenden  „tschechoslowakischen Staates“, sondern Ausfluß einer politischen Vergeltungsjustiz der Benesch-Anhänger.

Der Widerspruch zu Wirklichkeit und Recht belastete jedoch den deutsch-tschechischen „Nachbarschaftsvertrag“ und sollte vor einer endgültigen Ausfertigung und Ratifizierung behoben werden.

Belastung durch den deutsch-tschechischen Nachbarschaftsvertrages

Im Angeführten Vertrag vom 11.Dezember 1973 wurde nämlich ausgeführt “ daß das Münchner Abkommen vom 29.September 1938 der Tschechoslowakischen Republik durch das national-sozialistische Regime unter Androhung von Gewalt aufgezwungen wurde“, womit die Gültigkeit des Münchner Vertrages in starke Zweifel gezogen werden sollte. Die Hinnahme einer solchen Bewertung des Münchner Abkommens wirft die Frage auf, ob der Text des Vertrages und seine Vorgeschichte überhaupt gelesen und gewürdigt wurden.

Wer den Wortlaut des Münchner Abkommens kennt, kann nämlich nicht mehr behaupten, dass die seinerzeitige Tschechoslowakische Regierung am zustande kommen des Vertrages unbeteiligt war; heißt es doch schon am Einleitungssatz “ Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien sind unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebiets bereits grundsätzlich erzielt wurde…“ . das hier angeführte „Abkommen“ über die „Abtretung des sudetendeutschen Gebiets“ ist der zwischen Prag und London bzw. Paris geführte Notenwechsel vom 19. und 21.September 1938 über die Abtretung des Sudetenlandes. In diesem Notenwechsel hatten die beiden Westmächte der ČSR -Regierung dringend nahegelegt, das deutsche Gebiet der Tschechoslowakei an das Deutsche Reich abzutreten. Eine Empfehlung , welche die Prager Staatsführung am 21.September 1938 angenommen hatte, zumal diese Anregung ursprünglich von ihr selbst bzw. von Benesch gekommen war, wie das sogenannte „Necas-Papier“ (Geheimangebot des Präsidenten Benesch, daß der ehemalige tschechoslowakischen Sozialminister Dr.Jaromir Necas Mitte September 1938 der französischen Regierung überbracht hat und in dem die Abtretung des Sudetenlandes angeboten wurde, wenn diese Abtretung „von außenabverlangt“ würde) belegt. Somit war die Tschechoslowakische Regierung sehr wesentlich an Inhalt und Zustandekommen des Münchner Abkommens beteiligt.

Dies umso mehr, als die (Tomáš Garrigue Masaryk) Masaryk-Benesch-Regierung im Spätherbst 1918 die sudetendeutschen Gebiete hatte überfallartig besetzen und der NEU gegründeten ČSR einzuverleiben lassen, obwohl die Sudetendeutschen sich für den Anschluss ihrer Siedlungsgebiete an Österreich ausgesprochen hatten. Als die Wiener Regierung gegen diese Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes durch die Tschechen am 13.Dezember 1918 bei den Siegern des ersten Weltkriegs Protest einlegte und eine umgehende Räumung  des Sudetenlandes verlangte, erbat die Prager Regierung am 20.Dezember 1918 bei eben diesen Mächten (Frankreich, England, Italien und den USA) die nachträgliche Billigung der eigenmächtigen und rechtswidrigen Besetzung der sudeten-deutschen Gebiete. Während die Vereinigten Staaten von Amerika eine solche nachträgliche Zustimmung verweigerten und statt ihrer Anfang 1919 einen eigenen Sonderbotschafter zum genauen Studium der Verhältnisse in die ČSR entsandte, erklärte Frankreich, England und Italien ihr nachträgliches Einverständnis mit der tschechischen Besetzung des Sudetenlandes. Gleichsam 20 Jahre später, im Herbst 1938, nahmen sie dann diese Zustimmung wieder zurück und legten dies im Münchner Abkommen nieder. Folgerichtig heißt es im Punkt 2 des Münchner Vertrags (Originaltext): das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien vereinbaren, das die Räumung des Gebietes bis zum 10. Oktober vollzogen wird, und zwar ohne Zerstörung irgendwelcher bestehender Einrichtungen…“ Dieser Räumungsbeschluß ist also genau von den Mächten gefaßt wurden, die 1918 die Besetzung des Gebiets gestatten hatten.

spät, aber hoffentlich nicht zu spät!“ – Londoner Times vom 3.Oktober 1938

… die Inanspruchnahme des 20 Jahre früheren versprochenen, aber dann nicht gewährten Selbstbestimmungsrechtes.

Warum soll der Münchner Vertrag ungültig sein?

So notierte beispielsweise ein führender Mann der Militäropposition gegen Hitler, die bei einem etwaigen Einmarsch in die Tschechoslowakei den Diktatur zu stürzen wollte, Oberstleutnant von Großcurth, am 30.September 1938 in seine Privattagebuch: „Ergebnisse von München werden bekannt. Führer hat nachgegeben, und wie!“

Nur Benesch, Roosevelt und Stalin waren aus sehr unterschiedlichen Gründen! – gegen das Münchner Abkommen.

1992: deutsch-tschechische Historiker Kommission hat die geschichtlichen Hintergründe aus den Augen verloren und sollte sich beeilen, diese versäumte „Hausaufgabe“ alsbald nachzuholen.

Denn auf geschichtlichen Unwahrheiten läßt sich auf Dauer kein echtes Nachbarschaftsverhältnis begründen.

Historiker Dr. Alfred Schickel † 2015 – Unser Niederland – Nummer: 509 – 44.Jahrgang April 1992

Zurück