Sudetendeutscher freiwilliger (Reichs)Arbeitsdienst

Im Deutschen Reich hatten sich nach dem 1.Weltkrieg an zahlreichen Orten freiwillige Vereinigungen gebildet, um jungen Menschen in einem freiwilligen Arbeitsdienst die leibliche und seelische Not der Arbeitslosigkeit in kameradschaftlichem Zusammenschluß überwinden zu helfen.

Im Krisenjahr 1923 schon schlug Oberst I.G. Konstantin Hierl dem Chef der Obersten Heeresleitung Hans von Seekt vor, einen pflichtmäßigen Jugendarbeitsdienst einzuführen. Gehör fand er mit seiner Idee erst 1930 bei den Nationalsozialisten als „ folgerichtige Fortführung und notwendige Ergänzung der Vorstellung eines Freiherrn vom Stein und Scharnhorst „ als fehlendes Glied zwischen der allgemeinen Schul- und Wehrpflicht in der Erziehung der Jugend zum „Arbeiter und Kämpfer für ihr Volk“.

Die Arbeitsdienstpflicht, so die Vorstellung der Verantwortlichen, dürfte nicht Fronarbeit im Dienste der Triputpflicht sein, keine billigen Arbeitskräfte für private Unternehmen liefern, aber auch keine staatliche Konkurrenzunternehmen, um die Löhne zu drücken. Große, gemeinnützige Arbeiten auf weite Sicht, wie Bodenkultivierung zur Verbesserung der Ernährungslage und Arbeiten zur Verbesserung der Besiedlung der Ostprovinzen wären in Betracht zu ziehen. Bei gemeinsamer Arbeit soll die Jugend zusammengeschweißt werden und der Handarbeit gebührend zu Achtung verholfen.

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Inzwischen waren ohne ausreichende staatliche Unterstützung, ohne klare Zielsetzungen, ganz verschiedene in Organisationen und Wert „Freikorps“ der Arbeit entstanden. Politische Parteien, Konfessionen, Bünde und dergleichen suchten diese Freikorps in ihr Fahrwasser zu bringen und wirtschaftliche Vereine, auch Gemeinden, suchten sie für ihre Sonderzwecke auszunutzen.

Eine im Jahre 1931 erlassene Notverordnung des Reichskanzlers Brüning betrachtete den „ freiwilligen Arbeitsdienst“ als „ Produktive Arbeitslosenunterstützung“ und verbesserte die staatliche Unterstützung.

Es entstand so das erste Lehr- und Versuchslager Hammerstein in der pommerschen Grenzmark als Wiege des späteren Reichsarbeitsdienstes.

Oberst I.G. Hierl wurde 1930 über die Liste der NSDAP in den Reichstag gewählt und hatte dadurch den Vorteil der Freifahrkarte, mit der er Vortrags- und Besichtigungsreisen im gesamten Reichsgebiet durchführen konnte. Es galt den freiwilligen Arbeitsdienst zusammenzufassen und sich auf den Pflichtmäßigen später vorzubereiten.

Arbeitsdienst als Arbeitsbeschaffungsprogramm

Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten hieß es im Aufruf der Regierung an das deutsche Volk lapidar nur: „ Zu den Grundpfeilern unseres Programms gehört der Gedanke der Arbeitsdienstpflicht“. Reichskanzler Brüning gründete den Freiwilligen Arbeitsdienst (FAD) auf Grundlage der Notverordnung vom 5. Juni 1931, nachdem seit 1918 kontinuierlich über den Aufbau einer derartigen Einrichtung in Deutschland diskutiert worden war. Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise richtete sich der FAD zunächst nur an einen genau eingegrenzten Ausschnitt der arbeitslosen Jugend und war organisatorisch Teil der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Die beschäftigungspolitische Perspektive stand in der Anfangszeit im Vordergrund; Arbeitsdienst diente primär als Arbeitsbeschaffungsprogramm zur Linderung der Not junger Arbeitsloser.
Auffallend ist die schlanke organisatorische Struktur des FAD:
Das Reich übernahm hauptsächlich die Finanzierung des Dienstes, während die freiwilligen Arbeitsdienstleistenden von den sogenannten »Trägern des Dienstes« organisiert wurden. Alle nur denkbaren Parteien, Vereine und Verbände bildeten in den nächsten eineinhalb Jahren solche »Träger des Dienstes«. Die einzige größere gesellschaftliche Gruppierung, die sich nicht am Arbeitsdienst beteiligte, waren die Kommunisten.

Nach einer Anlaufphase umfasste der FAD Mitte 1932 ungefähr 97.000 Freiwillige, davon circa fünf Prozent Frauen; angesichts gängiger Geschlechtervorstellungen richtete sich das Angebot staatlicher Hilfe vor allem an die männliche Jugend.

Nach der Machtübertragung am 30. Januar 1933 bemühten sich die Nationalsozialisten nach Kräften, den Arbeitsdienst nach ihren Vorstellungen umzubauen. Wie auch andere Gruppierungen der extremen Rechten sahen sie Arbeitsdienst primär als Instrument völkischer Erziehung: Die gemeinsame harte, körperliche Arbeit von jungen Erwachsenen unterschiedlichsten Hintergrunds sollte politische und konfessionelle, regionale und soziale Unterschiede abschleifen; »Arbeit am deutschen Boden« wurde zu Arbeit »am deutschen Menschen« stilisiert.

Im Mai 1933 wurde Oberst i.G. Hierl Staatssekretär für den Arbeitsdienst. Die Angelegenheiten des freiwilligen Arbeitsdienstes waren bis dahin unter der Oberleitung des Reichskommissars von den Präsidenten der Landesarbeitsämter und den Leitern der Arbeitsämter im Nebenamt wahrgenommen worden, meist unter den Gesichtspunkten der produktiven Erwerbslosenfürsorge. Das mußte verändert werden.

Der Arbeitsdienst des »Dritten Reiches« sah sich somit nicht nur als bedeutsames Instrument im Kampf gegen die Weltwirtschaftskrise, sondern auch als Nukleus und Vorreiter der »Volksgemeinschaft«. Dabei sollte »Ehrendienst« natürlich nur »Volksgenossen« vorbehalten sein. Exklusion war wesentlicher Bestandteil des Arbeitsdienstes. Zutrittsbedingung war der »Ariernachweis«, und so wurde der Arbeitsdienst ab 1933 zu einem Teil eines feinmaschigen Netzes, um Juden und andere aus NS-Sicht »Gemeinschaftsfremde« zu identifizieren und zu verfolgen. Vom Arbeitsdienst konnte der Weg bis nach Auschwitz führen; Inklusion und Exklusion sind in diesem Sinne immer zusammen zu denken. Seit 1933 wurde zudem institutionell zwischen Arbeitsdienst für Männer und für Frauen unterschieden. Den stets deutlich größeren Dienst der »Arbeitsmänner« – dem im Folgenden aufgrund seiner höheren Bedeutung mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird – erschütterten in den ersten eineinhalb Jahren nach der Machtübertragung tiefe Krisen, so dass vom NS-Erziehungsprogramm mit seinem Ehrendienst-Ethos zunächst wenig in die Praxis umgesetzt wurde. Heftige Konflikte um die Leitung der Organisation zwischen den Nationalsozialisten um Hierl und dem Stahlhelm erschütterten den Dienst. Erst als Ergebnis langwieriger Konflikte, die sich von der Machtübertragung 1933 bis Sommer 1934 hinzogen, gelang es Hierl aufgrund seiner Beharrlichkeit und der Unterstützung Hitlers, den Stahlhelm aus der Leitung des Arbeitsdienstes hinauszudrängen.

Allmählich entstanden Arbeitsgaue und deren Führer waren dem „ Reichsarbeitsführer“ Hierl unterstellt. Haushaltsmittel wurden im Reichshaushaltsplan zugewiesen und deren Verwendung erfolgte nach den geltenden Bestimmungen des Reiches und unterlag der Prüfung des Rechnungshofes.

Am 26.Juni 1935 wurde von der Reichsregierung das Gesetz über die Einführung der allgemeinen Arbeitsdienstpflicht verkündet.
Der Arbeitsdienst wurde als „Ehrendienst am deutschen Volk“ erklärt und bereits am 1.Oktober 1935 rückte der erste dienstpflichtige Halbjahrgang ein.

Durch organisatorischen Ausbau wurde der Rahmen des freiwilligen Arbeitsdienstes so erweitert, das es möglich wurde einen ganzen dienstpflichtigen Jahrgang im Laufe eines Jahres bei mindestens halbjähriger Dienstzeit hindurchzuführen. Bis zum Herbst 1935 waren 1200 Lager aufgebaut.

Wichtiger noch als zweckmäßiger organisatorischer Aufbau war der rechte Geist, der die neue Einrichtung erfüllen sollte. Die Führerschaft des bisherigen freiwilligen Arbeitsdienstes bot in Bezug auf Herkunft, Vorbild und Alter ein buntes Bild. Man dürfte nicht auf den Rock schauen, den einer trug, sondern durch den Rock auf das Herz; wußte man doch, das der Wert der Führerschaft den Wert der Einrichtung bestimmt, die mit Menschenführung zu tun hat. Demzufolge wurde in Spandau eine Reichsschule für die obere Führung geschaffen, die später nach Potsdam verlegt wurde, dazu wurden Bezirksschulen eingerichtet für die mittlere und Truppenführerschulen für die untere Führung.

Der Übergang von der Arbeitsbeschaffung zum Arbeitseinsatz

In den Folgejahren bis circa 1937/38 konsolidierte sich der Männer Arbeitsdienst, und er konnte sein erzieherisches Programm deutlich ausbauen. Eine Wegmarke dabei bildete die Einführung der Staatlichen Arbeitsdienstpflicht und die Umbenennung in Reichsarbeitsdienst (RAD) im Sommer 1935. Die Bedeutung dieses Schrittes wird jedoch oft überschätzt: Im Wesentlichen sicherte Hierl damit das in Machtkämpfen bislang Erreichte juristisch ab. Für Auftrag und Größe des RAD hatte das kaum Konsequenzen, da die allgemeine Pflicht angesichts des sich bereits abzeichnenden Arbeitskräftemangels nie umgesetzt wurde.
In den Folgejahren wurde der RAD ausgebaut, allerdings geschah dies lediglich parallel zur Ausweitung des Reichsgebietes. So richtete man 1935 Abteilungen im Saarland ein, ab 1938 auch in Österreich.

Um Ordnung, Übersicht und Einheitlichkeit in Einsatz, Verwaltung und Dienstbetrieb zu bringen, mußten Arbeitsdiensteinheiten von bestimmter, etatmäßiger Stärke gebildet werden. Die Unterste Einheit (Lagereinheiten) war die Abteilung (Kopfstärke 196), eine Anzahl (5-6) Abteilungen wurden unter einem Gruppenführer zusammengefaßt und eine Anzahl von Gruppen bildeten den Arbeitsgau.
Eine Abteilung glich mit ihren drei oder vier Zügen a drei Trupps einer Kompanie, hatte seit 1937 eine Sollstärke von 216 Mann (davon bis zu 20 planmäßige Führer).

Die Stärke einer RAD-Abteilung 1938
1 Abteilungsführer
4 Zugführer
1 Verwalter
1 Hilfskraft des Verwalters
1 Quartiermeister
1 Zeugmeister
1 Heilgehilfe
6 Zugfüher
6 Truppführer
12 Vor-, bzw. Obervormänner
170 Arbeitsmänner, einschließlich Spielleute
10 Freiwillige
1 Koch mit Sondervertrag
1 Monteur
———————-
= 216 Mann

Die Stärke einer RAD-Abteilung 1940 (4.Züge)
1 Oberstfeldmeister
1 Oberfeldmeister
1 Feldmeister
2 Unterfeldmeister
1 Amtsverwalter
1 Obertruppführer
2 Unterfeldmeister / Obertruppführer
1 Obertruppführer / Truppführer
4 Obertruppführer
6 Truppführer
2 opl. Truppführer
6 Obervormänner
6 Vormänner
180 Arbeitsmänner
————————
= 214 Mann

Eine durchgreifende Reglung erforderte die Unterkunftsfrage. Denn leerstehende ehemalige Kasernen, alte, verfallene Schlösser, außer Gebrauch gesetzte Fabrikgebäude, Scheunen heruntergekommener Gutshöfe, dürftige Notbaracken und dergleichen bildeten die ersten Lager des freiwilligen Arbeitsdienstes. Es sollten aber normiert, verletzbare Holzhauslager künftig dem Arbeitsdienst als Unterkunft dienen, die alle Anforderungen des Gesundheitsdienstes und des Dienstbetriebes entsprachen.

Üblicherweise war der erste Dienstgrad der Arbeitsdienstärzte derjenige eines Arbeitsfeldarztes. Arbeitsfeldärzte und Arbeitsärzte waren für eine Gruppe zuständig, Oberarbeitsärzte für einen Arbeitsgau. Der Oberstarbeitsarzt war Amtschef in der Reichsleitung, der Generalarbeitsarzt der Inspekteur des Gesundheitsdienstes

Der weiblicher Arbeitsdienst

Der Frauenarbeitsdienst, der ab 1. April 1936 zum Reichsarbeitsdienst für die weibliche Jugend (RADwJ) umgeformt wurde. Fortan war der Frauenarbeitsdienst ganz in die staatliche Organisation des RAD unter Hierl eingebunden, und erst jetzt wurde die Frauen-Einrichtung unter das Primat der Erziehung gestellt. Trotz der grundsätzlichen Arbeitsdienstpflicht für Frauen seit 1935 blieb die Zahl der »Arbeitsmaiden« gering; für Hierl war es schon ein Erfolg, wenn Hitler ihm 1937 eine Erhöhung auf 25.000 Plätze zugestand.
Als der Chef der Vierjahresplanbehörde, Hermann Göring, 1938 zudem als Zwangsmaßnahme für die 18- bis 25-jährigen Frauen das Pflichtjahr einführte, grub er dem RADwJ weiter das Wasser ab, zumal das Pflichtjahr im Gegensatz zum Arbeitsdienst keinen Erziehungsanspruch hatte und so viel stärker ökonomischen Prioritäten folgte.

Dass die erzieherische Aufgabe nicht ganz aus dem Arbeitsdienst verschwand, zeigt sich auch am RADwJ. Dieser wurde deutlich zögerlicher in die Kriegsführung einbezogen als der Männer-Arbeitsdienst.
Noch 1940 gingen 90 Prozent der Frauen-Abteilungen ähnlichen Arbeiten nach wie in der Vorkriegszeit. Allerdings wurde auch der RADwJ zunehmend zum Instrument aggressiver NS-Volkstumspolitik, da er im Krieg »Deutschtumsarbeit« in den besetzten Territorien leistete. Nach ethnischen Säuberungen hatten seine Lager der »Germanisierung« zu dienen: Die Arbeitsmaiden sollten, nachdem etwa im Reichsgau Wartheland die polnische Bevölkerung vertrieben worden war, den neuangesiedelten Volksdeutschen durch ihre Arbeitskraft und als psychologische Stütze zur Seite stehen.
Eine Ausweitung des Arbeitsdienstes brachte die Einführung der Kriegshilfsdienstpflicht im Juli 1941. Unmittelbar an die sechs Monate RADwJ schloss sich für junge Frauen fortan ein weiteres halbes Jahr Dienst an, wobei die Arbeitsmaiden auch in dieser Phase in vielen Fragen dem Arbeitsdienst unterstellt blieben. Zugleich gab der RADwJ 1941 das Primat der Erziehung auf, und besonders seit dem Folgejahr entwickelte sich auch diese Teilorganisation trotz Hierls heftigem Widerstand Zu einem Arbeitsheer Zeitverschobene Parallelen zum Arbeitsdienst für Männer gab es schließlich insofern, als die Arbeitsmaiden ab Oktober 1943 zunehmend bei direkt militärischen Aufgaben zum Einsatz kamen, etwa im Flugmeldedienst und in der Flakverteidigung.
Wiederum hatten sich militärische und ökonomische Interessen gegen das Erziehungsprogramm des Arbeitsdienstes durchgesetzt.

Die Ausrichtung des Arbeitsdienstes an den Interessen des Militärs

Den zunehmenden Bedeutungsverlust und die Unterordnung seiner Organisation unter arbeitspolitische und direkt kriegsrelevante Ziele konnte er jedoch nicht verhindern. Künftig fristete der RAD in vielerlei Hinsicht ein »Schattendasein« im NS-Regime.
Die Diagnose eines Schattendaseins trifft mehr noch für die Kriegsjahre zu, als der Einsatz des RAD für Männer zunächst in direkter Kontinuität zum Westwalleinsatz des Jahres 1938 stand: Wie damals bildete er im September 1939 aus vielen Abteilungen Baubataillone, die der Wehrmacht direkt unterstellt waren. Aufgrund eines Gesetzes vom 9. September 1939 gehörten diese Arbeitsmänner zwar weiterhin zum RAD, de facto leisteten sie hinter der Front aber militärähnliche Dienste.
Eine zweite Maßnahme verschärfte die Beschränkung der Eigenständigkeit des Dienstes zusätzlich: Zu Beginn des Polenfeldzuges wurden ungefähr 60 Prozent des Stammpersonals vom RAD abgezogen und in den Wehrdienst berufen. Von einem erzieherisch ausgerichteten »Ehrendienst« konnte nicht mehr die Rede sein.
Mit dem Beginn des Westfeldzuges im Mai 1940 folgten die RAD-Baubataillone wiederum dem Heer und der Luftwaffe nach Frankreich, und mit dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 wurde die Zahl der Abteilungen deutlich reduziert und in ihrer Einsatzform noch stärker an den Interessen des Militärs ausgerichtet. Im Oktober 1941 gingen von den 929 Abteilungen, über die der RAD im Vergleich zu rund 1.700 Abteilungen im Jahre 1939 noch verfügte, nur 184 Abteilungen friedensmäßiger Arbeit nach.
Der RAD wurde immer mehr zu einer abhängigen Bau- und sogar Kampftruppe der Wehrmacht, die sich zumindest punktuell an Verbrechen des NS-Rassenkriegs beteiligte. Im Sommer 1941 zum Beispiel übernahmen RAD-Baukommandos im Wartheland die Überwachung jüdischer Zwangsverpflichteter, die die Friedhöfe ihrer Gemeinden zu zerstören hatten.1942 beteiligte sich der RAD an der Vernichtung von Lidice in Westböhmen, die nach dem Attentat auf Reinhard Heydrich angeordnet worden war.
Im weiteren Verlauf dienten RAD-Abteilungen immer wieder an der Front bzw. ab Sommer 1943 zunehmend bei der Flaksicherung des Reiches, und noch wenige Wochen vor Kriegsende, am 31. März 1945, gab Hierl den Befehl, binnen zwei Wochen drei Infanteriedivisionen aus den Reihen des RAD aufzustellen.

„Im Dienst für Deutschland“ 1918-1945 Konstantin Hierl

Rückschau

Rückschauend betrachtet – hatte der sudetendeutsche freiwillige Arbeitsdienst seine Bedeutung im Ringen des Sudetendeutschtums um seine völkische Eigenart … Seine vorbildliche Leistungen waren Ausdruck seines Selbstbestimmungswillens.

Die tschechoslowakische Staatsregierung sah darin allerdings eine militärische Einrichtung, die gegen die Tschechoslowakische Republik gerichtet war.

Verwunderlich ist deshalb nicht, das die ersten, zaghaften Versuche von tschechischen Behörden unterbunden wurden. Die Lager mit 15 – 20 Mann Belegschaft löste man auf, bei der Führerschaft wurden Verhaftungen vorgenommen.

Das ungeheurere Anwachsen der Arbeitslosigkeit und die sich daraus ergebenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen rechtfertigen die Einrichtung des Arbeitsdienstes, und galt als soziale Hilfsmaßnahme den jugendlichen Arbeitslosen die Existenz zu sichern, wie moralischen Halt zu geben. Damit war das Einschreiten der tschechischen Behörden erschwert.

Dem Sudetendeutschtum stand jedoch von Anfang an die erzieherische Aufgabe im Arbeitsdienst vor Augen, es erkannte die große Erziehungsschule. In der Schaffung des Schulungslagers in Wartenberg am Roll war die Voraussetzung gegeben, das eine nach gleichen Grundsätzen ausgerichtete Führerschaft vorhanden war und damit alle Lager im gleichen Geiste geführt wurden. Der Turnverband hatte die erzieherische Betreuung übernommen und der Bund der Deutschen als völkische Selbsthilfeorganisation die organisatorische und wirtschaftliche Sicherstellung zu gewährleisten. Der weiteren Entwicklung des sudetendeutschen Arbeitsdienstes stellte sich nur der Mangel an finanziellen Mitteln in den Weg. Das der tschechoslowakische Staat keinerlei Unterstützung gewährte, war erklärlich.

Das Sudetendeutschtum mußte alle Mittel selbst aufbringen. Neben der Steuerlast und vielem anderen blieben fündige Einrichtungen des Arbeitsdienstes nur bescheidene, in keiner Weise ausreichende Gelder übrig. Deshalb war eine großzügige Planung nicht möglich. Ein Großteil der Mittel wie der Sachwert war durch Sammlung aufgebracht wurden.
Die Arbeitsmaßnahmen bestanden besonders im Ausbau von Stätten für die Leibeserziehung, Flußregulierungen, Wegebau, geschichtliche Ausgrabungen usw.
Das auffallende Anwachsen des jungen, sudetendeutschen Arbeitsdienstes zeigte die Zahl der Lager mit 21 im Jahre 1935; diese stieg auf 29 im Jahre 1936 und auf 43 im Jahre 1937. Im Jahre 1938 war die Zahl der Lager des Vorjahres bei weitem überschritten. Obwohl auf dem Wege der Selbsthilfe aufgebaut, betrug die wirtschaftliche Leistung im Jahre 1937 schon 1.192.250,- Kč
Im Sommer 1938 wurden „Landarbeitsdienstlager“, von der Bauernschaft lebhaft begrüßt, eingerichtet.
Der Gedanke des Arbeitsdienstes fand bei der weiblichen Jugend großen Widerhall und im Jahre 1937 schon wurden erste Versuchslager eingerichtet. Die Führerinnen waren in Wartenberg am Roll geschult.

Im Jahre 1938 kamen schicksalsschwere Monate über den Sudetendeutschen  Arbeitsdienst, mit Behinderungen und Verhaftungen, nach der Mobilmachung im Mai.
Die Lager wurden aufgelöst, Mobiliar und Lagereinrichtungen zerstört, die Mannschaften auseinandergetrieben und die Führerschaft mußte vor dem Zugriff der tschechischen Behörde in das Deutsche Reich fliehen.
Nach dem Anschluß des Sudetenlandes im Oktober an das Deutsche Reich brachte der sudetendeutsche Arbeitsdienst eine Führerschaft in den Reichsarbeitsdienst, die mit fast fanatischem Idealismus an der Idee des Arbeitsdienstes hing und deren Wahlspruch war „Unsere Ehre täglich neu erfüllte Pflicht“.

Reichsarbeitsdienstlager im Sudetengau

Das bittere Ringen um den sudetendeutschen Arbeitsdienst, der harte Kampf um das gesteckte Ziel, waren zu Ende. Mit Stolz konnte man auf die erbrachte Leistungen zurückschauen.

Geltende Gesetz des Deutschen Reiches fanden auf das Sudetenland Anwendung.

Ab Herbst 1938 war Anton Pfrogner Stabschef beim Sudetendeutschen Freikorps. Ab dem 21.Oktober 1938 leitete er im Sudetengau zunächst den Aufbaustab des Reichsarbeitsdienstes (RAD) an.

Aufbaustab Sudetengau

Am 12. Oktober 1938 habe ihm der Reichsarbeitsdienstführer den ehrenvollen Auftrag gegeben, den Reichsarbeitsdienst im Bereich des Gaues Sudetenland aufzubauen. Am 20. Dezember 1938 sei der Aufbau der Gruppen XXXVII (37) Sudetenland West und XXXVIII (38) Sudetenland Ost in Angriff genommen worden. Bis zum Herbst dieses Jahres (1939) werden im Gau West allein 85 Abteilungen stehen und die Lager werden junge Deutsche in die harte Schule des RAD nehmen.  

Von Januar 1939 bis zum Kriegsende war Anton Pfrogner Generalarbeitsführer für den Bereich Sudetenland-West. Pfrogner wurde am 21. Dezember 1944 das Ritterkreuz zum Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern verliehen. Im Mai 1945 geriet er in amerikanische Gefangenschaft, nach dem Krieg aktives Mitglied der Sudetendeutschen Landsmannschaft. Er starb am 2. August 1961 in der Stadt Ottobrunn. (28.9.1886 – † 3.8.1961)

Der Reichsarbeitsdienst wurde eingeführt im Sudetenland mit dem Erlaß vom 6. Dezember 1938 (Reichsgesetzblatt  I. S. 1719) und hatte bis Mai 1945 folgende Gliederung:

Aufbau des Arbeitsgau XXXVII Sudetenland West

Arbeitserfassung und Arbeitsvorbereitung für den Arbeitsgau XXVII im Oktober 1938.

Sudetenland-West

Reichsarbeitsdienst männliche Jugend Arbeitsgau XXXVII Sudetenland-West, Teplitz-Schönau
370 Plan – 371 Marienbad – 372 Saaz – 373 Bilin – 374 Böhmisch-Leipa – 375 Gablonz an der Neiße – 376 Trautenau

Reichsarbeitsdienst weibliche Jugend Bezirk XXIII Sudetenland-West, Teplitz-Schönau
230 Luditz – 231 Reichenberg – 232 Marienbad – 233 Leitmeritz – 234 Trautenau

Aufbau des Arbeitsgau XXXVIII Sudetengau-Ost

Für den Einsatz des Reichsarbeitsdienstes im Sudetenland, dessen Planung nunmehr beginnt, sind 100 Abteilungen in 15 Gruppen vorgesehen, die in zwei Arbeitsgaue zusammengefasst sind:

In Jägerndorf dem Sitz des RAD.-Aufbaustabes beginnen im März 1939 die Planung.

Arbeitsgau 37 Sudetenland-West und Arbeitsgau 38 Sudetenland-Ost. Es umfasst das Gebiet ab Tannwald/Isergebirge nach Osten ohne das Hultschiner Ländchen. Sitz des Aufbaustabes ist Jägerndorf, wo es in einem der repräsentativen Großbauten am Lichtensteinplatz und zwar in der ehemaligen „Roten Burg“, im Gebäude der Bezirkskrankenkasse untergebracht ist. Daneben ist das Einsatz- und Meldewesen durch die Einrichtung der RAD.-Meldeämter Troppau, Freudenthal, Mährisch-Schönberg und Mährisch-Trübau aufgebaut worden.

Arbeitsgau Protektorat Prag (16.März 1939)

Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren erließ am 01. August 1939 die Anordnungen über die RAD.-Pflicht im Protektorat.

Reichsarbeitsdienst männliche Jugend Arbeitsgau XXXIX Prag (Protektorat Böhmen-Mähren) [4]
mit den Arbeitsdienstgruppen
390 Budweis – 391 Brünn – 392 Iglau

Arbeitsgau Böhmen & Mähren (23. Januar 1940)

Reichsarbeitsdienst männliche Jugend Arbeitsgau XXXIX Prag (Protektorat)
Der Abschnitt „Böhmen-Mähren“ wird eigenständiger Arbeitsgau XXXIX zum 23.01.1940 [1] [4]
390 Budweis – 391 Brünn – 392 Iglau

Zusammenlegung des ehem. Arbeitsgaues XXXVII – Sudetenland Ost – mit dem ehem. Abschnitt XXXIX Böhmen und Mähren – am 1. Februar 1941 unterstanden deren Befehlsbereich 6 Gruppenstäbe mit 33 Abteilungen.
Von den 23 Abteilungsunterkünften im Ostsudetenland sind 7 vom RADwJ belegt. [5]
Mit der Verlegung des Gaustabes nach Prag wurden gleichzeitig Abschnittsstäbe in Brünn und Jägerndorf eingesetzt.
Arbeitsgau XXXVIII Protektorat Böhmen-Mähren
Prag: Protektorat und Regierungsbezirk Troppau

Sudetengau-Ost (1. Februar 1941)

Der Arbeitsgau wiederum wird geteilt in 2 Abschnitte:

Reichsarbeitsdienst männliche Jugend Abschnitt II/XXXVIII Jägerndorf, Lichtensteiner Platz. 5, Ruf: – Sudetengau-Ost
Gau Sudetenland mit Regierungsbezirk Troppau
380 Zuckmantel [3] – 381 Troppau – 382 Bautsch – 383 Mährisch-Schönberg

Reichsarbeitsdienst männliche Jugend Abschnitt I/XXXVIII Brünn Grillparzergasse. 8, Ruf: 12277
Protektorat – Böhmen und Mähren
384 Budweis – 385 Brünn – 386 Iglau

Reichsarbeitsdienst weibliche Jugend Bezirk XXIV Sudetenland-Ost, Prag (Böhmen und Mähren)
240 Brünn – 241 Iglau – 242 Olmütz – 243 Prag – 244 Budweis – 245 Pilsen [2]

Übersicht zum Arbeitsgau und den Bezirken

Reichsarbeitsdienst Arbeitsgau XXXVII (37) Sudetenland-West, Teplitz-Schönau 
Reichsarbeitsdienst Arbeitsgau XXXVIII (38) Sudetenland-Ost, Prag (Böhmen-Mähren)
Reichsarbeitsdienst Bezirk XXIII (23) Sudetenland-West, Teplitz-Schönau
Reichsarbeitsdienst Bezirk XXIV (24) Sudetenland-Ost, Prag (Böhmen-Mähren)

Einsatzgebiete von RAD-Gruppen

1939: Emsland Kultivierung der linksemsischen Moorgebiete
1940: Norwegen, Frankreich (Luftwaffe Flughafenbau)
1941/42: Rußland (Ostfront: K 3/373; K 6/376 Zuordnung. Geb.Jäg.Reg. 136)
1942: Mittelfront, Süden (Übergang Wehrmacht-> Feldpostnummern)
1943: Osten (Rückführung zu den Heimatstandorten)
1944: Bildung von Flakbatterien aus RAD-Abteilungen
1945: Aufstellung von RAD-Divisionen

„Der sudetendeutsche Arbeitsdienst“– Werner Pohl
„Das Sudetenbuch – Handbuch für den Reichsgau Sudetenland“- 2.Ausgabe mit Ortsverzeichnis Teplitz-Schönau – Wächter Verlag 1941
„Arbeit als Ehre“ – Der Arbeitsdienst im »Dritten Reich« von Kiran Klaus Pate 2014
„Der Reichsarbeitsdienst im Kriegseinsatz 1939 – 1945 – Böhm
Zeichnungen Herbert Tauber [6]
Forum der Wehrmach Beiträge zum Reichsarbeitsdienst

Projekt 2018/22: weiblicher Reichsarbeitsdienst – RADwJwiki

Hintergrund ist, dass die vielen Informationen, die in unterschiedlichen Foren und Internetauftritten zu finden sind, an einem Ort zugänglich gemacht werden.
Gesucht werden kann mit vielen Möglichkeiten: Bezirk, Lagergruppe, RADwJ-Lager, Ort, Jahr
Liegen Daten zum Standort bzw. Arbeitsgau vor, werden diese als Information ausgegeben.

[1] Der Arbeitsgau XXXIX Süd-Ostpreußen wird in Zichenau als eine Neugründung im Osten ab 01.01.1942 errichtet und blieb bis Kriegsende bestehen. (Ende 1944 Gruppen/Abteilungen verlegt) mit den Arbeitsdienstgruppen 390, 391, 392, 393, 394, 395.
[2] BArch R 77/183
[3] BArch R 77/215
[4] BArch R 77/214 – Personalverordnung 18.Januar 1941
[5] Gewehr und Spaten – Feldpostbrief – AG XXXVIII Prag, Dezember 1941

Kontakt für Informationen zum Arbeitsdienst im Sudetenland, da es hierzu sehr wenige Informationen gibt. Danke für ihre Hilfe

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